Ein neues Formularbuch für Strafverteidiger auf den Markt zu bringen war vor 10 Jahren, als die 1. Auflage der AnwaltFormulare Strafrecht erschien, ein gewagtes Unterfangen. So etwas gab es nämlich schon, erschienen beim größten deutschsprachigen Verlag für juristische Fachliteratur und gefüllt mit Beiträgen der namhaftesten Autoren. Aber es gab einiges, was mich an der Aufgabe reizte, in einem solchen Buch nicht nur einen Beitrag zu schreiben, sondern es als Mitherausgeber zu begleiten. Dass etwas gut ist, heißt nicht, dass man es nicht noch besser machen kann. Ich wollte Arbeitshilfen für Strafverteidiger schaffen, die es so noch nicht oder überhaupt noch nicht gab. Die weitgehend mir überlassene Auswahl der Autoren versprach frischen Wind. Und so schritten meine Kollegen und ich zur Tat.
Jahre später können wir stolz sein: Seit kurzem liegt die 4. Auflage unseres Werks vor. Die AnwaltFormulare Strafrecht, die seit ihrem erstmaligen Erscheinen stetig an Umfang zugenommen haben, haben sich am Markt etabliert und erscheinen mittlerweile bei einem sehr renommierten Verlag. Die Zahl der mitwirkenden Autoren ist größer geworden und die Beiträge sind immer noch ausnahmslos von hoher Qualität. Bis auf wenige Ausnahmen habe ich fast alle Autoren selbst vorgeschlagen und um Mitwirkung gebeten, womit Ich Herausgeber eines Buches bin, das meine homies geschrieben haben 🙂
Als Autor an einem solchen Werk mitzuwirken und zu wissen, dass man etwas gescheites produzieren muss, weil einige Leute es tatsächlich auch lesen werden, ist neben der beruflichen Tätigkeit viel Arbeit. Herausgeber zu sein steigert den Arbeitsumfang noch ganz erheblich. Bereut habe ich das alles nie, und dass es sich gelohnt hat, habe ich heute einmal wieder durch eine Nachricht erfahren, die ich von einer Kollegin auf Facebook bekam. Sie schickte mir ein Foto des Umschlags und schrieb dazu einfach nur „Gelungen!“ Das macht mich stolz. Wahre Arbeit, wahrer Lohn.