Ein bewegender und trauriger Fall: Die Staatsanwaltschaft wirft einem jungen Vater aus Wiesloch vor, seinen 8 Monate alten Sohn getötet zu haben. Die Anklage lautet auf Totschlag (§ 212 StGB), Prozessbeginn Ende 2020 vor dem Landgericht Heidelberg (Schwurgericht). Urteil im Dezember 2020: Sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB unter Annahme eines schuldmindernden Affekts iSv § 21 StGB.
Das Urteil entsprach dem Antrag von Rechtsanwalt Maximilian Endler, der sich vor allem für die Unterbringung nach § 64 StGB eingesetzt hatte. Die psychiatrische Sachverständige, die noch im Ermittlungsverfahren zu einem anderen Ergebnis gelangt war, schloss sich in der Hauptverhandlung der Auffassung von Rechtsanwalt Endler an und bejahte die Voraussetzungen der Unterbringung. Dem Angeklagten bleibt damit die Perspektive, seine schwere und langjährige Drogenabhängigkeit in den Griff zu bekommen.
Pressezitate (Klick führt zum vollständigen Artikel):