Heute beschäftigt uns ein Artikel der Rheinpfalz vom 28. März 2018, der auch in Facebook veröffentlicht wurde. Es geht um einen aktuellen Fall, der beim Landgericht Frankenthal anhängig ist. Die Anklage lautet auf Mord in zwei Fällen, die Angeklagten, zwei Männer und eine Frau, befinden sich in Untersuchungshaft. Die Gerichtsverhandlung hat im Oktober 2017 begonnen. Gegen den Haftbefehle haben die Verteidiger nunmehr Haftbeschwerde eingelegt und beantragt, die Haftbefehle aufzuheben, da die sogenannte Verhandlungsdichte und auch die Ausgestaltung der einzelnen Hauptverhandlungstermine nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben genüge.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass in Umfangsverfahren mindestens an einem Tag pro Woche verhandelt wird. Im vorliegenden Verfahren wird durchschnittlich nur 0,65 Mal pro Woche verhandelt, also nur an etwas mehr als einem halben Tag. In der Zeit, in der tatsächlich verhandelt wird, geschieht dies mitunter wenig effektiv. So werden etwa Zeugenvernehmungen ohne Not abgebrochen und erst an einem anderen Tag fortgesetzt, obwohl sie hätten abgeschlossen werden können.
Die Rheinpfalz schreibt hierzu: „Also könnte sich der ohnehin schon umfangreiche Prozess noch monatelang dahinschleppen. Die Verteidiger der drei Angeklagten haben daher inzwischen vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken protestiert. Schließlich sitzen ihre Mandanten schon lange im Gefängnis, ohne dass ein Urteil über ihre Schuld gefällt wird. Und das deutsche Recht schreibt vor: Die Fälle inhaftierter Verdächtiger müssen vorrangig abgearbeitet werden.“
Der Artikel hat in Facebook für heftige Reaktionen der Leser gesorgt. Von: „Das gibt es doch nicht, dass ein mutmaßlicher Mörder frei kommt“ über „armes Deutschland“ bis hin zu „Es regt mich immer wieder auf, dass sich durch bekloppte und überflüssige Paragraphen die Verfahren immer wieder in die Länge ziehen! Kurzen Prozess machen und fertig!“.
Da scheint es an der Zeit, einmal mehr ein Hohelied auf den Rechtsstaat zu singen. Ja, wir sind froh, dass es diese ganzen Paragraphen gibt, dass Beschuldigte und Angeklagte Rechte haben, dass sie einen Verteidiger bekommen und dass jedem ein fairer Prozess gemacht wird. Und hierüber sollte jeder in diesem Land froh sein. Nicht auszudenken, wenn all das nicht gegeben wäre. Von den Rechten und Privilegien, die unser Rechtssystem ausmachen, profitiert jeder. Jetzt werden viele denken: „Als würde ich jemals einen umbringen…“ und doch: man kann schneller mit einem Strafverfahren konfrontiert sein, als man denkt. Wir haben vor vielen Jahren beim Landgericht Mannheim einmal einen Architekten vertreten, der Ende der 60er Jahre Bauleiter bei einem Wohnhausprojekt in der Region war. Über 30 Jahre nach dem Bau des Hauses brach ein Balkon ab und erschlug drei Menschen. Es stellte sich heraus, dass die sogenannte Stahlarmierung des Balkons fehlte, dieser also nicht ordnungsgemäß befestigt war. Die Staatsanwaltschaft sagte: das hätte der Architekt damals merken müssen, denn er war Bauleiter. Anklage wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen – also Anklage gegen einen Mann, wie er respektabler und ehrenwerter nicht sein konnte. Mit einem ordentlichen Beruf, einem untadligen Lebensweg und selbstverständlich nicht vorbestraft.
Wir haben in diesem Verfahren eine Einstellung gegen eine Geldauflage erreicht. Hier soll es aber um etwas anderes gehen: vor Gericht stand ein echter „jedermann“. Würde jemand für ihn ebenfalls auf Facebook einen kurzen Prozess fordern? Oder würde man dann viel eher eine besonders gute Verteidigung erwarten und einen besonders fairen Prozess, der sich besonders genau an die geltenden Gesetze und an die verfassungsrechtlichen Vorgaben hält?
Wir sind ein Rechtsstaat und das ist auch gut so. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung und selbst ein mutmaßlicher Mörder hat das Recht auf die beste Verteidigung und auf einen Prozess, der so geführt wird, wie es der Rechtsstaat verlangt. Hierfür kämpfen wir. Jeden Tag. Und dieser Kampf lohnt sich immer.