Der im ersten Durchgang wenig kunstgerecht verteidigte Mandant wird vom Landgericht Darmstadt als Tippgeber eines Überfalls auf ein Mannheimer Modegeschäft zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Nach dem Urteil beauftragt er Rechtsanwalt Endler, der ihn im Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) vertritt und als einziger von allen im Revisionsverfahren tätigen Anwälten die komplette Aufhebung des Urteils (siehe hier, „Angeklagter A.“), erreicht. Im zweiten Durchgang wird der Mandant nunmehr auch beim Landgericht von Rechtsanwalt Endler vertreten und bekommt dieses Mal Bewährung. Ende gut, alles gut.
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