Überfall auf Modegeschäft: Ende gut, alles gut

By 31. March 2018#!31Tue, 16 Oct 2018 01:11:28 +0200+02:002831#31Tue, 16 Oct 2018 01:11:28 +0200+02:00-1Europe/Berlin3131Europe/Berlin201831 16am31am-31Tue, 16 Oct 2018 01:11:28 +0200+02:001Europe/Berlin3131Europe/Berlin2018312018Tue, 16 Oct 2018 01:11:28 +02001111110amTuesday=0#!31Tue, 16 Oct 2018 01:11:28 +0200+02:00Europe/Berlin10#October 16th, 2018#!31Tue, 16 Oct 2018 01:11:28 +0200+02:002831#/31Tue, 16 Oct 2018 01:11:28 +0200+02:00-1Europe/Berlin3131Europe/Berlin201831#!31Tue, 16 Oct 2018 01:11:28 +0200+02:00Europe/Berlin10#Presse

Der im ersten Durchgang wenig kunstgerecht verteidigte Mandant wird vom Landgericht Darmstadt als Tippgeber eines Überfalls auf ein Mannheimer Modegeschäft zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Nach dem Urteil beauftragt er Rechtsanwalt Endler, der ihn im Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) vertritt und als einziger von allen im Revisionsverfahren tätigen Anwälten die komplette Aufhebung des Urteils (siehe hier, „Angeklagter A.“), erreicht. Im zweiten Durchgang wird der Mandant nunmehr auch beim Landgericht von Rechtsanwalt Endler vertreten und bekommt dieses Mal Bewährung. Ende gut, alles gut.

Pressezitat (Klick führt zum vollständigen Artikel):

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen