{"id":3450,"date":"2021-01-03T22:19:05","date_gmt":"2021-01-03T21:19:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-endler.de\/?p=3450"},"modified":"2021-01-03T22:19:43","modified_gmt":"2021-01-03T21:19:43","slug":"sagen-sie-die-wahrheit-wir-wollen-ihnen-doch-helfen-heidelberg-seine-verteidiger-und-die-mordkommission","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/endler.law\/en\/blog\/sagen-sie-die-wahrheit-wir-wollen-ihnen-doch-helfen-heidelberg-seine-verteidiger-und-die-mordkommission\/","title":{"rendered":"&#8222;Sagen Sie die Wahrheit, wir wollen Ihnen doch helfen!&#8220; &#8211; Heidelberg, seine Verteidiger und die Mordkommission"},"content":{"rendered":"<p>Heidelberg war einst die Stadt gro\u00dfer Verteidiger. Namen wie Gerhard H\u00e4rdle, J\u00fcrgen Laubscher oder Harro Croissier &#8211; sie hallten wie Donner durch die Gerichtsflure. Leider ist das lange her und heute gibt es in Heidelberg nicht nur keine Verteidigerkultur mehr, sondern eher das Gegenteil: Mehrheitlich willf\u00e4hrige Gest\u00e4ndnisverteidiger und Verurteilungsbegleiter, etwa den Sohn eines fr\u00fcheren Staatsanwalts, der sich bei Mandanten gerne mit dem Hinweis empfiehlt, er duze sich mit dem zust\u00e4ndigen Oberstaatsanwalt. Oder den Kollegen, der Beschuldigten, denen er beigeordnet wurde, gerne in Aussicht stellt, gegen eine Zuzahlung sei er dazu bereit, &#8222;richtig&#8220; zu verteidigen (!). Schlie\u00dflich eine bekannte Anw\u00e4ltin, die sich ihren Namen mit <a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BtMG\/31.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 31 BtMG: Strafmilderung oder Absehen von Strafe\">\u00a7 31 BtMG<\/a> gemacht hat und zur Belohnung auftreten darf, als geh\u00f6re das Landgericht ihr. Um sie soll es heute aber nicht gehen, sondern um ihre Meistersch\u00fclerin, die lange Jahre bei ihr angestellte Rechtsanw\u00e4ltin B. Und um die Heidelberger Mordkommission, die die B. sehr sch\u00e4tzt und sie gerne verst\u00e4ndigt, wenn Verteidigerbedarf besteht &#8211; wir werden gleich sehen, warum das so ist.<\/p>\n<p>Der zugrundeliegende Fall ist traurig: Ein junger Mann verst\u00e4ndigt die Polizei, weil sein 8 Monate alter Sohn tot ist. Schnell ger\u00e4t der junge Mann selbst in Verdacht und wird vorl\u00e4ufig festgenommen.<\/p>\n<p>Die Mordkommission verst\u00e4ndigt Rechtsanw\u00e4ltin B., die auch Gelegenheit erh\u00e4lt, mit dem Beschuldigten zu telefonieren. Anschlie\u00dfend teilt B. der Kripo mit, dass ihr Mandant schweigen und sie zur Dienststelle kommen werde.<\/p>\n<p>Noch w\u00e4hrend die Verteidigerin unterwegs ist (ihr Kanzlei liegt nicht weit von Polizeipr\u00e4sidium entfernt), sucht KOK D. das Gespr\u00e4ch mit dem jungen Mann. Er belehrt ihn auch erneut, allerdings nicht dar\u00fcber, dass er sich nun ohne die herannahende Verteidigerin \u00e4u\u00dfere und auf deren Anwesenheit und ein vorheriges pers\u00f6nliches Gespr\u00e4ch mit ihr dadurch gleichsam verzichte.<\/p>\n<p>Der junge Mann \u00e4u\u00dfert sich ohne Verteidigerin zur Sache, wohl auch dadurch motiviert, dass KOK D. ihm sagt, man wolle ihm doch helfen. Anschlie\u00dfend erscheint die B. auf der Dienststelle. Man teilt ihr die Angaben des Mandanten mit und l\u00e4sst sie mit diesem sprechen. Abschlie\u00dfend teilt Rechtsanw\u00e4ltin B. den Beamten ein weiteres Mal mit, das ihr Mandant keine weiteren Angaben machen werde. Dann verl\u00e4sst sie das Pr\u00e4sidium wieder.<\/p>\n<p>Am Nachmittag des Tages werden neue Obduktionsergebnisse bekannt, die den jungen Mann schwer belasten. Die Kripo informiert die Verteidigerin telefonisch dar\u00fcber und \u00e4u\u00dfert den Wunsch, den jungen Mann zu vernehmen, was die Verteidigerin ausdr\u00fccklich ablehnt.<\/p>\n<p>Die Beamten h\u00e4lt dies indessen nicht davon ab,\u00a0 10 Minuten nach dem Telefonat (!) den Beschuldigten im Gewahrsam aufzusuchen und ihm vorzuhalten, bei der Vernehmung am Vormittag habe er\u00a0 offenbar gelogen. Der junge Mann, wiederum nicht erweitert belehrt oder auch nur \u00fcber das gerade eben erfolgte Telefonat mit der Verteidigerin in Kenntnis gesetzt, legt nun ein Gest\u00e4ndnis ab.<\/p>\n<p>Anw\u00e4ltin B. wird auch hier\u00fcber anschlie\u00dfend informiert. Der Akte l\u00e4sst sich nicht entnehmen, dass sie der Verwertung der Angaben ihres Mandanten widerspricht oder auch nur gegen das Vorgehen der Mordkommission protestiert. Stattdessen begleitet sie ihren Mandanten am n\u00e4chsten Tag zum Haftrichter, der Untersuchungshaft anordnet.<\/p>\n<p>Erst im Prozess und nach Wechsel des Verteidigers wird das Vorgehen der Kripo thematisiert. Die Schwurgerichtskammer, die den schwierigen Fall unaufgeregt und offen verhandelt, zeigt sich zun\u00e4chst erstaunt, als der Verteidiger die Anbringung eines Verwertungswiderspruchs ank\u00fcndigt, schlie\u00dflich komme das fr\u00fche Gest\u00e4ndnis doch dem Mandanten zugute. Am Ende st\u00fctzt sie ihr Urteil allerdings nicht auf die polizeilichen Vernehmungen, sondern auf das in der Hauptverhandlung vom Angeklagten abgelegte Gest\u00e4ndnis.<\/p>\n<p>Den Verwertungswiderspruch finden Sie <a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/2020000067_Landgericht-Heidelberg_201210_ME.pdf\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>Die Moral von der Geschichte? Schmu bleibt Schmu, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Einer, der die Regeln bricht und ein anderer, der dies geschehen l\u00e4sst. Wir jedenfalls lassen so etwas nicht laufen. Und Heidelberg? Hat Besseres verdient. Wie fr\u00fcher.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heidelberg war einst die Stadt gro\u00dfer Verteidiger. Namen wie Gerhard H\u00e4rdle, J\u00fcrgen Laubscher oder Harro Croissier &#8211; sie hallten wie Donner durch die Gerichtsflure. 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