{"id":3437,"date":"2020-09-24T15:57:56","date_gmt":"2020-09-24T13:57:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-endler.de\/?p=3437"},"modified":"2020-09-27T20:34:39","modified_gmt":"2020-09-27T18:34:39","slug":"der-mandant-als-zootier-verteidigung-gegen-foto-und-filmaufnahmen-in-der-hauptverhandlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/endler.law\/en\/blog\/der-mandant-als-zootier-verteidigung-gegen-foto-und-filmaufnahmen-in-der-hauptverhandlung\/","title":{"rendered":"Der Mandant als Zootier: Verteidigung gegen Foto- und Filmaufnahmen in der Hauptverhandlung"},"content":{"rendered":"<p>Man kennt solche Bilder: Angeklagte in der Hauptverhandlung, die in dem\u00fctigenden Posen der \u00d6ffentlichkeit wie ein Tier im Zoo vorgef\u00fchrt werden. Wer kann, versucht, sein Gesicht zu verbergen, unter einem \u00fcber den Kopf geworfenen Kleidungsst\u00fcck oder hinter dem Aktendeckel eines Leitzordners.\u00a0\u00a0Besonders schlimm, weil besonders peinlich, wird es, wenn Strafverteidiger neben solchen armen Gesch\u00f6pfen <a href=\"https:\/\/www.rnz.de\/nachrichten\/mannheim_artikel,-mordprozess-in-mannheim-lebenslaenglich-fuer-brutalen-mord-an-ex-partnerin-update-_arid,522966.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" noreferrer\">posieren<\/a>, weil sie das f\u00fcr werbewirksam halten. Ganz ausgefuchste Marketingstrategen reichen dem Mandanten gar noch einen Leitzordner, der auf dem R\u00fccken gut sichtbar den Namen ihrer Kanzlei tr\u00e4gt. &#8222;Fremdsch\u00e4men&#8220; ist da als Ausdruck noch zu schwach \u2013 man m\u00f6chte mit Kurt Tucholsky sagen: &#8222;Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen m\u00f6chte.\u201c<\/p>\n<p>Die dem\u00fctigende Vorf\u00fchrung von Angeklagten hat Tradition. Man sehe sich etwa die Aufnahmen der Prozesse gegen die Hitler-Attent\u00e4ter vor dem Volksgerichtshof an, insbesondere die Szene, in der Generalfeldmarschall von Witzleben, von der Folter gezeichnet und abgemagert, vor dem Vorsitzenden Freisler steht und sich die Hose mit den H\u00e4nden festhalten muss, weil man ihm die Hosentr\u00e4ger abgenommen hat, um von Freisler angeherrscht zu werden &#8222;Was fassen Sie sich dauernd an die Hose, Sie schmutziger alter Mann?\u201c. Mehr dar\u00fcber steht <a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/gesellschaft\/medien-und-sport\/bilder-in-geschichte-und-politik\/73150\/ende-des-zweiten-weltkriegs\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" noreferrer\">hier.<\/a><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-3441 size-full\" src=\"https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Witzleben.jpg\" alt=\"Quelle: Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung (https:\/\/m.bpb.de\/gesellschaft\/medien-und-sport\/bilder-in-geschichte-und-politik\/73150\/ende-des-zweiten-weltkriegs)\" width=\"378\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Witzleben.jpg 378w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Witzleben-300x225.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 378px) 100vw, 378px\" \/><\/p>\n<p>Kein Verteidiger, der auch nur einen Funken Berufsehre in sich tr\u00e4gt, sollte irgendetwas unversucht lassen, um seinem Mandanten solche Szenen zu ersparen. Kein Mandant m\u00f6chte gerne ins Rampenlicht gezerrt werden und sein Foto in der Presse oder im Fernsehen wiederfinden, schon gar nicht in einer der eingangs geschilderten entw\u00fcrdigenden Posen. Und glauben Sie uns: Werbewirksam ist das auch nicht. Oder meinen Sie wirklich, es werde der Tag kommen, an dem ein Mandant bei Ihnen klingelt und um Mandats\u00fcbernahme mit den Worten bittet &#8222;Ich m\u00f6chte auch gerne mal mit einem Leitzordner vor dem Gesicht neben Ihnen sitzen!&#8220;?<\/p>\n<p>Erfolgreiche Eigenwerbung betreibt der Verteidiger vielmehr, wenn der Mandant sp\u00fcrt, dass sein Anwalt alle Register zieht, um die Pers\u00f6nlichkeitsrechte des Angeklagten zu wahren und ihn keiner \u00f6ffentlichen Dem\u00fctigung auszusetzen.<\/p>\n<p>Der erste Schritt in diese Richtung ist unproblematisch und besteht in einem offenen Gespr\u00e4ch mit dem Vorsitzenden, dem man mitteilt, dass der Mandant in der Hauptverhandlung nicht abgelichtet werden m\u00f6chte. In einem spektakul\u00e4ren Mordverfahren beim Landgericht Mannheim konnten wir durch ein solches Gespr\u00e4ch mit dem Vorsitzenden erreichen, dass der Mandant erst in den Sitzungssaal gef\u00fchrt wurde, nachdem die Schwurgerichtskammer den Saal betreten und die mit Aufnahmeger\u00e4ten ausgestatteten Pressevertreter diesen verlassen bzw. Foto-und Filmaufnahmen eingestellt hatten. Vorher ordnete der Vorsitzende nochmals ausdr\u00fccklich an, dass Foto- und Filmaufnahmen vom Angeklagten nicht gestattet sind. Dies hatte zur Folge, dass tats\u00e4chlich w\u00e4hrend des gesamten Prozesses keine Aufnahmen vom Angeklagten ver\u00f6ffentlicht wurden. Lediglich eine Gerichtszeichnerin war anwesend, deren Zeichnungen dann in der Presse gezeigt wurden.<\/p>\n<p>In einem anderen Fall beim Landgericht Mannheim befand sich der Angeklagte, dem sexueller Missbrauch von Kindern angelastet wurde, auf freiem Fu\u00df. Es bestand daher zu bef\u00fcrchten, dass er beim Betreten des Sitzungssaals abgelichtet werden w\u00fcrde. Hier lie\u00df sich mit dem Vorsitzenden folgende \u00dcbereinkunft erzielen: der Mandant, dessen Erscheinungsbild \u00f6ffentlich nicht bekannt war, fand sich geh\u00f6rige Zeit vor Sitzungsbeginn im Geb\u00e4ude des Landgerichts ein und durfte sich in einem gesonderten Raum aufhalten. Die Verfahrensbeteiligten nahmen im Sitzungssaal Platz, die Strafkammer trat ein und rief die Sache auf. Mit Aufruf der Sache (beachte: vorher gibt es f\u00fcr den Angeklagten keine Anwesenheitspflicht) wurden die anwesenden Pressevertreter aufgefordert, Aufnahmen einzustellen. Der Vorsitzende fragte sodann absprachegem\u00e4\u00df den Verteidiger, wo sein Mandant sei. Der Verteidiger verst\u00e4ndigte den Mandanten per Handy und dieser betrat den Sitzungssaal. Auch in diesem Fall konnte erreicht werden, dass keine Aufnahmen vom Mandanten in der Presse auftauchten.<\/p>\n<p>So glatt l\u00e4uft es nicht immer. In einem Terrorismusverfahren, in dem wir vor Sitzungsbeginn unser Ansinnen dem Vorsitzenden vortrugen, zeigte sich dieser wenig aufgeschlossen und stellte anheim, der Mandant m\u00f6ge sich einen Leitzordner vor das Gesicht halten. Damit waren wir nicht einverstanden und teilten dem Mandanten die Einstellung des Vorsitzenden mit. Der Mandant \u00e4u\u00dferte daraufhin, er werde den Sitzungssaal nicht betreten, solange filmende und fotografierende Pressevertreter sich darin aufhielten. Dies wiederum hinterbrachten wir dem Vorsitzenden, der den Angeklagten daraufhin in der Vorf\u00fchrzelle aufsuchte, ihn aber nicht umzustimmen vermochte. Eine gewisse \u00dcbereinkunft (der Senatsvorsitzende wollte es offenbar nicht darauf anlegen, den ersten Hauptverhandlungstag mit Tagesschau-Bildern von einem Angeklagten zu beginnen, der in den Saal getragen wird) konnte anschlie\u00dfend dahingehend erzielt werden, dass der Mandant als letzter in den Sitzungssaal gef\u00fchrt und ihm gestattet wurde, sich vollst\u00e4ndig mit einem Kapuzenpullover zu maskieren. Nachdem wir den Pressevertretern nochmals ausdr\u00fccklich mitgeteilt hatten, dass er nicht abgelichtet werden wollte und uns gar vor den Angeklagten stellten, erschienen auch in diesem Verfahren (anders als urspr\u00fcnglich von uns erwartet) keine Bilder unseres Mandanten in der Presse.<\/p>\n<p>Vorzugsw\u00fcrdig erscheint es uns immer, mit dem Vorsitzenden hinsichtlich dieser Frage ein offenes Gespr\u00e4ch zu f\u00fchren und auch andere Punkte, die ansonsten zu neuralgischen werden k\u00f6nnen, auf diese Weise kl\u00e4ren (Sitzordnung usw.) &#8211; verlagern Sie sowas nach M\u00f6glichkeit nicht in die Hauptverhandlung. Garnieren lassen sich entsprechende Ansinnen immer mit dem Hinweis, dass das Verfahren ohnehin schwierig genug sei und alle Verfahrensbeteiligten gewiss ein Interesse daran h\u00e4tten, es nicht mit unn\u00f6tigen Scharm\u00fctzeln \u00fcber Fragen zur Gesch\u00e4ftsordnung zu befrachten. Nach unserer Erfahrung zeigen sich viele Vorsitzende einer solchen Argumentation zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p>Trifft man auf uneinsichtige oder verstockte Vorsitzende, die dem freundlich fragenden Verteidiger lediglich entgegnen, hinsichtlich der Frage von Aufnahmen des Angeklagten werde man so verfahren, wie man es schon immer gemacht habe (eine uns aus S\u00fcddeutschland bekannte Formulierung),\u00a0so sollte der Verteidiger in jedem Fall vor Beginn der Hauptverhandlung einen f\u00f6rmlichen Antrag anbringen, den die Kammer dann bescheiden muss. Ein solcher Antrag kann etwa so aussehen:<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-3439 aligncenter\" src=\"https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_1.jpg\" alt=\"\" width=\"420\" height=\"593\" srcset=\"https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_1.jpg 1654w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_1-212x300.jpg 212w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_1-724x1024.jpg 724w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_1-768x1086.jpg 768w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_1-1086x1536.jpg 1086w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_1-1448x2048.jpg 1448w\" sizes=\"auto, (max-width: 420px) 100vw, 420px\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-3438\" src=\"https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_2.jpg\" alt=\"\" width=\"420\" height=\"594\" srcset=\"https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_2.jpg 1654w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_2-212x300.jpg 212w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_2-724x1024.jpg 724w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_2-768x1086.jpg 768w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_2-1086x1536.jpg 1086w, https:\/\/endler.law\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/ENDLER-I-WEIS-strafverteidiger-Antrag-keine-Fotos_Seite_2-1448x2048.jpg 1448w\" sizes=\"auto, (max-width: 420px) 100vw, 420px\" \/><\/p>\n<p>Ganz klar: mit diesem Antrag strebt der Verteidiger das Maximum des Erreichbaren an. Auch ganz klar: das Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit kann hinter den Pers\u00f6nlichkeitsrechten des Angeklagten nicht komplett zur\u00fccktreten. Warum aber nicht zun\u00e4chst einmal alles versuchen? Gewappnet sein sollte man in jedem Fall gegen das gelegentlich geh\u00f6rte Argument, dem Antrag k\u00f6nne man schon deswegen nicht bzw. in diesem Umfang nachkommen, weil das Bundesverfassungsgericht ansonsten &#8222;dazwischenhauen&#8220; werde, wenn Pressevertreter sich beschwerten. Es gibt keine einzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die Ablichtung von Angeklagten in der Hauptverhandlung ohne Einschr\u00e4nkungen und in jedem Fall f\u00fcr zul\u00e4ssig erachtet wird. So lagen etwa der in diesem Zusammenhang oft angef\u00fchrten Entscheidung BVerfG <a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20BvR%202022\/16\" target=\"_blank\" title=\"1 BvR 2022\/16 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">1 BvR 2022\/16<\/a> (<a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=BeckRS%202016,%2052416\" target=\"_blank\" title=\"BVerfG, 09.09.2016 - 1 BvR 2022\/16: Eilantrag gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung im Straf...\">BeckRS 2016, 52416<\/a>) ganz besonders gelagerte Umst\u00e4nde zugrunde, die sich in dieser Verallgemeinerung nicht auf jeden Fall \u00fcbertragen lassen. Insbesondere aber l\u00e4sst die Entscheidung viel Raum f\u00fcr eine einzelfallbezogene Abw\u00e4gung, die der Verteidiger stets mit guten Argumenten versuchen sollte zu beeinflussen.<\/p>\n<p>Verteidiger werden mit entsprechenden Vorst\u00f6\u00dfen nicht immer und uneingeschr\u00e4nkt Erfolg haben. Der Mandant wird es seinem Verteidiger allerdings danken und Engagement in diesem Bereich wird sich herumsprechen &#8211; weit mehr als ein l\u00e4cherliches Foto von einem posierenden Verteidiger neben einem Angeklagten, der sein Gesicht mit einem Leitzordner verdeckt, der den Namen jenes Verteidigers tr\u00e4gt. Nochmals: Glauben Sie uns.<\/p>\n<p>Verteidigern sei f\u00fcr eine vertiefte Befassung mit der Materie &#8222;Strafverteidigung und Presse&#8220;\u00a0im \u00dcbrigen die \u00fcberragende Darstellung von <em>Schroth<\/em> in <em>Breyer\/Endler,<\/em> AnwaltFormulare Strafrecht (4. Aufl.) empfohlen. Was in diesem Beitrag nicht behandelt wird, muss man schlichtweg nicht wissen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Man kennt solche Bilder: Angeklagte in der Hauptverhandlung, die in dem\u00fctigenden Posen der \u00d6ffentlichkeit wie ein Tier im Zoo vorgef\u00fchrt werden. 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