{"id":3314,"date":"2019-06-25T15:28:34","date_gmt":"2019-06-25T13:28:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-endler.de\/?p=3314"},"modified":"2019-06-25T15:28:34","modified_gmt":"2019-06-25T13:28:34","slug":"der-muell-und-die-kunst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/endler.law\/en\/blog\/der-muell-und-die-kunst\/","title":{"rendered":"Der M\u00fcll und die Kunst"},"content":{"rendered":"<p>Ein zun\u00e4chst kurios anmutender Fall. Es geht um den Maler Maler Gerhard Richter. Der wird gerne mit dem Attribut \u201eteuerster noch lebender K\u00fcnstler der Welt\u201c belegt. Er lebt in K\u00f6ln (wie die Tagespresse zu berichten wusste, standesgem\u00e4\u00df in einem Villenviertel), ist aber ansonsten ein Mensch wie jeder andere und produziert also auch M\u00fcll. In seinen Hausm\u00fcll (konkret: in einen eigenen Altpapiercontainer) wirft er eines Tages vier von ihm angefertigte Skizzen, die er als misslungen empfindet.<\/p>\n<p>Ein Mann fischt die Skizzen aus dem Container des K\u00fcnstlers und versucht anschlie\u00dfend, sie zu Geld zu machen. Hierzu nimmt er Kontakt mit einem Auktionshaus auf.der Wert der Skizzen wird gesch\u00e4tzt, auf zun\u00e4chst 60.000 EUR.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen Diebstahls an und so wird er auch verurteilt.<\/p>\n<p>Ein kleiner Fall, der allerdings eine juristisch interessante Frage aufwirft: handelt es sich tats\u00e4chlich um einen Diebstahl, wenn man etwas an sich nimmt, was ein anderer in den M\u00fcll geworfen hat? Relevant ist dies nicht nur in Fallkonstellationen wie der vorliegenden, man denke nur an F\u00e4lle, in denen Menschen Nahrungsmittel an sich nehmen, die von Superm\u00e4rkten wegen abgelaufenen Haltbarkeitsdatums weggeworfen wurden. Sind das Diebe?<\/p>\n<p><a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/242.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 242 StGB: Diebstahl\">\u00a7 242 Abs. 1 StGB<\/a> (Diebstahl) lautet<\/p>\n<p>Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<\/p>\n<p>Fremd ist eine Sache nach \u00fcberkommener Definition, wenn sie im Eigentum eines anderen steht und nicht herrenlos oder eigentumsunf\u00e4hig ist. Was die Bilder im M\u00fcll anbelangt, lie\u00dfe sich daran denken, ob der K\u00fcnstler nicht das Eigentum an den Skizzen durch das Wegwerfen aufgegeben hat. Die Skizzen w\u00e4ren dann herrenlos gewesen und damit nicht mehr taugliches Tatobjekt eines Diebstahls.<\/p>\n<p>Das Amtsgericht, vor dem der Prozess stattfand hat das anders gesehen und eine Eigentumsaufgabe verneint. Mit dem Einlegen in den M\u00fcll habe der K\u00fcnstler dem in Betracht kommenden Entsorgungsbetrieb ein \u00dcbereignungsangebot gemacht, welches der Entsorger bei Abholung angenommen h\u00e4tte. Bis zu diesem Zeitpunkt h\u00e4tten die Bilder demnach noch im Eigentum Gerhard Richters gestanden und seien nicht herrenlos gewesen, damit zugleich taugliches Diebstahlsobjekt.<\/p>\n<p>Klar, Juristen k\u00f6nnen (fast) alles. Aber diese Konstruktion wirkt wahrlich mehr als bem\u00fcht, meinen wir. Wer etwas in den M\u00fcll wirft, macht damit zun\u00e4chst einmal nach au\u00dfen hin deutlich, dass er an dem betreffenden Gegenstand nicht mehr die Rechte aus\u00fcben will, die ein Eigent\u00fcmer \u00fcblicherweise aus\u00fcbt, etwa das Recht der Benutzung. Er gibt damit schl\u00fcssig sein Eigentum auf. Nicht gesagt ist hingegen, dass der (fr\u00fchere) Eigent\u00fcmer zugleich m\u00f6chte, dass auch kein anderer mehr den Gegenstand verwendet. So hat es sich etwa bei auf den Sperrm\u00fcll geworfenen Computerteilen eingeb\u00fcrgert, das Stromkabel durchzuschneiden, um anderen, die gerne im Sperrm\u00fcll w\u00fchlen und auch Sachen mitnehmen, von vornherein zu signalisieren, dass dieser Gegenstand defekt ist und nicht mehr verwendet werden kann.<\/p>\n<p>M\u00f6chte man auf jeden Fall sicherstellen, dass der Gegenstand von einem Entsorgungsbetrieb vernichtet und von niemandem mehr verwendet wird, so kann man das durch einen zus\u00e4tzlichen Akt kundtun. Was aus Papier ist (wie die Skizzen), kann man zerrei\u00dfen, an einem Kleidungsst\u00fcck ein St\u00fcck abschneiden o. \u00e4. Wer das nicht macht, der macht durch das Entsorgen im M\u00fcll nur eines deutlich: &#8222;Ich selbst kann mit diesem Gegenstand nichts mehr anfangen.\u201c<\/p>\n<p>Geht man dagegen mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht davon aus, dass Gegenst\u00e4nde wie die Skizzen im M\u00fcll nicht herrenlos sind, weil der Wegwerfende sie noch \u00fcbereignen will (an den M\u00fcllverwerter), so wird man dem, der die Sachen aus dem M\u00fcll fischt, jedenfalls zugute halten m\u00fcssen, dass er an die Herrenlosigkeit der Sachen geglaubt und damit ohne Diebstahlsvorsatz gehandelt hat. Wie auch immer man es macht: eine Verurteilung wegen Diebstahls kann in einem derartigen Fall nicht herauskommen.<\/p>\n<p>Eine ganz andere Frage ist, ob der M\u00fcllfischer dazu berechtigt war, die vom K\u00fcnstler weggeworfenen Skizzen zu verwerten. Das ist zu verneinen. <a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/106.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 106 UrhG: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich gesch&uuml;tzter Werke\">\u00a7 106 Abs. 1 UrhG<\/a> stellt die Verbreitung eines Werkes ohne Einwilligung des Berechtigten sogar unter Strafe.<\/p>\n<p>Ergebnis: wer Kunstwerke aus dem M\u00fcll fischt und sie bei sich zu Hause aufh\u00e4ngt\/aufstellt, ist kein Dieb. Wer sie hingegen verkauft oder dies versucht, macht sich wegen eines Versto\u00dfes gegen <a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/106.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 106 UrhG: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich gesch&uuml;tzter Werke\">\u00a7 106 Abs. 1 UrhG<\/a> strafbar. Ob man ganz generell im M\u00fcll anderer Menschen w\u00fchlen sollte, steht allerdings auf einem anderen Blatt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein zun\u00e4chst kurios anmutender Fall. Es geht um den Maler Maler Gerhard Richter. Der wird gerne mit dem Attribut \u201eteuerster noch lebender K\u00fcnstler der Welt\u201c belegt. Er lebt in K\u00f6ln&#8230;<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":3315,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[33],"tags":[],"class_list":["post-3314","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-blog"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3314","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3314"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3314\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3315"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3314"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3314"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3314"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}