{"id":3258,"date":"2019-01-11T15:05:51","date_gmt":"2019-01-11T14:05:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-endler.de\/?p=3258"},"modified":"2019-01-11T15:05:51","modified_gmt":"2019-01-11T14:05:51","slug":"im-namen-der-liebe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/endler.law\/en\/blog\/im-namen-der-liebe\/","title":{"rendered":"Im Namen der Liebe"},"content":{"rendered":"<p>Ein romantischer Titel f\u00fcr unseren ersten Blog im neuen Jahr. Auf den ersten Blick auch ein wirklich sch\u00f6nes Thema.\u00a0Es geht um die 10. Gro\u00dfe Strafkammer beim Landgericht Augsburg. Deren Vorsitzender ist mit einer Richterin liiert, die der Strafkammer ebenfalls angeh\u00f6rt, was der Strafkammer nicht nur in der Boulevardpresse, sondern sogar in einer (gewiss lustig gemeinten) Pressemitteilung des Landgerichts die Bezeichnung &#8222;Liebeskammer&#8220; eingetragen hat. Am Landgericht ist das Liebesverh\u00e4ltnis ein offenes Geheimnis, ebenso wie der Umstand, dass Richter und Richterin zusammenleben. So weit, so anr\u00fchrend.<\/p>\n<p>Die 10. Gro\u00dfe Strafkammer hat unl\u00e4ngst eine Steuerstrafsache verhandelt und den dortigen Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 13 F\u00e4llen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Im Prozess hatte der Wahlverteidiger des Angeklagten f\u00fcr diesen mehrere Ablehnungsantr\u00e4ge (&#8220; Befangenheitsantr\u00e4ge&#8220;) gestellt, gest\u00fctzt darauf, dass das Gericht das N\u00e4heverh\u00e4ltnis der beiden Kammermitglieder nicht von sich aus, sondern erst auf einen Fragenkatalog des Verteidigers hin offen gelegt habe. S\u00e4mtliche Antr\u00e4ge wurden durch das Gericht zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>Das Thema beherrschte in der Folgezeit den Prozess offenbar mehr als der eigentliche Verhandlungsgegenstand. Der Vorsitzende Richter nahm die Antr\u00e4ge des Wahlverteidigers offenbar pers\u00f6nlich und zeigte sich in der Hauptverhandlung in einer Weise ver\u00e4rgert, die den Wahlverteidiger m\u00f6glicherweise bef\u00fcrchten lie\u00df, das werde mit seinem Mandanten heimgehen. Er legte daraufhin das Mandat nieder, was das Landgericht zu der (sp\u00e4ter korrigierten, da falschen) Pressemitteilung veranlasste, der Angeklagte habe dem Wahlverteidiger das Mandat gek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Der Angeklagte plauderte nun in der Hauptverhandlung aus dem N\u00e4hk\u00e4stchen und gab an, der Wahlverteidiger habe bei einem Haftbesuch ihm gegen\u00fcber ge\u00e4u\u00dfert, er werde ihn jetzt aus der Untersuchungshaft &#8222;rausholen&#8220;, ihm sei etwas zu Ohren gekommen, Vorsitzender Richter und Beisitzerin seien liiert, mit einem Ablehnungsantrag k\u00f6nne der Prozess zum Platzen gebracht werden.hierzu kam es indessen nicht.<\/p>\n<p>Gericht und Staatsanwaltschaft nahmen das Ausscheiden des Wahlverteidigers wohlwollend zur Kenntnis. Im Schlussvortrag des Staatsanwalts nahmen die Geschehnisse um den Ablehnungsantrag rund 15 Minuten in Anspruch, der Vorsitzende Richter wiederum bezeichnete den Wahlverteidiger in der m\u00fcndlichen Urteilsbegr\u00fcndung als &#8222;mutma\u00dflichen Drahtzieher&#8220; einer verfehlten Verteidigungsstrategie.<\/p>\n<p>In <a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/justiz\/j\/lg-augsburg-richter-besorgnis-befangenheit-kammer-berichterstatter-liebeskammer\/?utm_source=newsletter&amp;utm_medium=email&amp;utm_campaign=LTO-Newsletter+02%2F2019\">Juristenkreisen<\/a>\u00a0ist die Zur\u00fcckweisung des Ablehnungsgesuchs zustimmend kommentiert worden. Anders als bei einer Liaison zwischen Richter und Staatsanwalt oder Richter und Verteidiger k\u00f6nne eine Liebesbeziehung unter Kammermitgliedern die Besorgnis der Befangenheit nicht begr\u00fcnden. Vor allem sei nicht zu bef\u00fcrchten, dass bei einer solchen Beziehung einer der Partner dem anderen seine Meinung aufdr\u00e4nge, etwa der Vorsitzende seiner Beisitzerin, denn in Liebesbeziehungen sei ja unter Umst\u00e4nden eher noch\u00a0mit einem &#8222;Widerwort mehr&#8220; zu rechnen.<\/p>\n<p>Wir meinen: Diese Betrachtung greift zu kurz und geht an der Sache vorbei. Problematisch im Augsburger Fall d\u00fcrfte nicht die Liebesbeziehung an sich gewesen sein, sondern der Umstand, dass das Gericht sie nicht offengelegt hat. Derartiges aber wird man wohl verlangen k\u00f6nnen, da ansonsten der von der Entscheidung Betroffene in seinem Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r (<a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/103.html\" target=\"_blank\" title=\"Art. 103 GG\">Art. 103 GG<\/a>) verletzt wird (so zutreffend OLG Jena Beschl. v. 15.08.2016, Az, <a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20Ws%20305\/16\" target=\"_blank\" title=\"1 Ws 305\/16 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">1 Ws 305\/16<\/a>). <a rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/30.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 30 StPO: Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen\">\u00a7 30 StPO<\/a> sieht immerhin ausdr\u00fccklich die Anzeigepflicht eines Richters im Hinblick auf Verh\u00e4ltnisse vor, die seine Ablehnung rechtfertigen k\u00f6nnten. Ein offener Umgang mit der bestehenden Liebesbeziehung h\u00e4tte jedem Ablehnungsantrag den Wind aus den Segeln nehmen k\u00f6nnen. Wer ein solches Verh\u00e4ltnis verschweigt, macht sich allein aus diesem Grund verd\u00e4chtig, denn er muss sich fragen lassen, was er zu verbergen hat.<\/p>\n<p>Sie sehen: So romantisch war die Geschichte dann doch nicht. Ihr Verlierer ist eher nicht der Wahlverteidiger, der in prozessual zul\u00e4ssiger Weise agiert und um die Rechte seines Mandanten gek\u00e4mpft hat. Verloren hat vielmehr der unsouver\u00e4n agierende Vorsitzende Richter, von dem man jetzt gerne noch sagen w\u00fcrde, er habe sich wohl auf den Schlips getreten gef\u00fchlt. Der Mann ist jedoch Fliegentr\u00e4ger, und von denen sagt man, sie seien nicht die einfachsten Zeitgenossen.<\/p>\n<p>Sein wackerer Kampf gegen den b\u00f6sen Wahlverteidiger hat dem Vorsitzenden eine gerichtsinterne Versetzung eingetragen: Er wird Vorsitzender einer Kammer f\u00fcr Baurecht. Das will er sich schon lange gew\u00fcnscht haben. Wer\u00b4s glaubt&#8230;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein romantischer Titel f\u00fcr unseren ersten Blog im neuen Jahr. Auf den ersten Blick auch ein wirklich sch\u00f6nes Thema.\u00a0Es geht um die 10. Gro\u00dfe Strafkammer beim Landgericht Augsburg. Deren Vorsitzender&#8230;<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":3259,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[33],"tags":[],"class_list":["post-3258","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-blog"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3258","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3258"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3258\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3259"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3258"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3258"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/endler.law\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3258"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}